Vorgehen zum Kostenerstattungsverfahren
- für gesetzlich versicherte Patienten -
So gehen Sie für die Abklärung der außervertraglichen Erstattung im Kostenerstattungsverfahren vor:
- Suchen Sie zunächst bei psychotherapeutischen Praxen nach einem Termin, die mit den gesetzlichen Krankenkassen einen Vertrag abgeschlossen haben (kassenzugelassene Praxen). Listen solcher Praxen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
- Wenn kein Platz frei ist, lassen Sie sich dies bei jeder Praxis (mind. 5 Praxen) schriftlich bestätigen.
- Stellen Sie mit diesen Nachweisen bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V.
- Sie erhalten in diesem Fall eine Dringlichkeitsbescheinigung von mir.
- Sobald Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme schriftlich zusagt, können wir mit der Therapie beginnen.
- Die Abrechnung erfolgt wie bei Privatpatienten direkt mit Ihnen. Sie reichen die Rechnung anschließend zur Erstattung bei Ihrer Krankenkasse ein. Möglich ist auch eine Abtretung der Kostenerstattung, sodass direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden kann. Diese muss jedoch gesondert beantragt werden.
Bitte beachten Sie: Die Entscheidung über die Kostenerstattung trifft ausschließlich Ihre Krankenkasse. Die AOK lehnt es grundsätzlich ab. Klären Sie die Details am besten vor dem ersten Termin.
Genaueres zu Ihren rechtlichen Ansprüchen auf eine außervertragliche Kostenübernahme im Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V finden Sie hier.
Rechtlicher Anspruch auf Kostenerstattung im Kostenerstattungsverfahren
