Private Krankenkassen & Beihilfe

Private Krankenkassen erstatten in der Regel die Kosten für ärztliche Psychotherapie nach Antragstellung und Prüfung, wenn die Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung gegeben ist. Psychiatrische Leistungen werden im Alter von 0-18 Jahren nach Diagnosestellung (durch mich oder andere Ärzte) meist auch ohne Antrag erstattet.
In den meisten Fällen werden die Aufwendungen komplett oder teilweise von den privaten Kostenträgern übernommen.
Die Abrechnung erfolgt wie gewohnt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie erhalten eine Rechnung, die Sie wie sonst bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.
In einem Erstgespräch können wir das genauere Vorgehen und die Art der Notwendigkeit besprechen.
! Termine sind grundsätzlich nur nach vorheriger Vereinbarung möglich !
