Rechtlicher Anspruch auf Kostenerstattungsverfahren
Wann haben Sie oder Ihr Kind rechtliche Anspruch auf einen Therapieplatz im Kostenerstattungsverfahren?
Gesetzlich versicherte Patienten in Deutschland haben das Recht auf einen Therapieplatz im Kostenerstattungsverfahren, wenn die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versorgungsauftrag nicht erfüllen können. Dies tritt dann ein, wenn sie Ihnen keine Behandlung bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten in zumutbarer Zeit (in der Regel innerhalb von 3 Monaten) und in angemessener Entfernung anbieten können. Dies wird als "Systemversagen" bezeichnet.
Das Kostenerstattungsverfahren ist in § 13 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches V (SGB V) verankert und besagt, dass Patienten sich in diesem Fall selbst einen Therapieplatz bei einem approbierten Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung suchen und die Kosten von der Krankenkasse erstattet bekommen können.
Voraussetzungen für das Recht auf Kostenerstattung sind unter anderem:
- Nachweis, dass trotz intensiver Suche kein Kassensitz-Therapieplatz innerhalb von etwa 3 Monaten gefunden werden konnte, dokumentiert durch Kontaktaufnahme mit mehreren Praxen.
- Besuch einer psychotherapeutischen Sprechstunde bei einem kassenzugelassenen Therapeuten, bei der kein Platz angeboten werden kann (Bescheinigung auf dem Formular PTV 11).
- Vorliegen einer klinisch relevanten psychischen Störung mit Krankheitswert.
- Die Therapie muss unaufschiebbar und notwendig sein (Dringlichkeitsbescheinigung).
Patienten müssen also zuerst aktiv einen Termin bei einem kassenzugelassenen Therapeuten wahrnehmen, die erfolglose Suche nach einem Therapieplatz nachweisen und dann bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Die Krankenkasse ist in der Regel verpflichtet, die Kosten für die Therapie bei einem nicht kassenzugelassenen, aber approbierten Therapeuten zu übernehmen, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.
Kurz gesagt:
Das Recht auf einen Therapieplatz im Kostenerstattungsverfahren entsteht, wenn Patienten nachweislich trotz intensiver Bemühungen keinen Kassentherapieplatz mit angemessener Wartezeit bekommen und eine unaufschiebbare Therapie benötigen.
